gAlarm Leasingbedingungen

Der gAlarm-Mietvertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen: dem Kunden und dem Dienstanbieter. Gemeinsam und nach Unterzeichnung vereinbaren sie folgendes:

 

1. Zweck des Vertrags

Gegenstand des Leasingvertrages (Mietvertrag) ist die Vermietung der bezeichneten Ausrüstung (im Folgenden "Produkte") an den Auftraggeber in einem oder mehreren Gebäuden (im Folgenden "Immobilie(n)") gemäß den Spezifikationen und Angaben dieses, zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister abgeschlossenen Vertrages, für einen vertraglich festgelegten Zeitraum.

 

2. Miete

In der monatlichen Miete ist die Mehrwertsteuer enthalten. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes nach oben oder unten hat der Anbieter das Recht, die Monatsmiete entsprechend anzupassen.

 

Der Mietpreis umfasst einzig und allein die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, jährliche Wartung und Erklärungen zur Verwendung der Produkte. Die jährliche Wartung umfasst eine Funktionskontrolle, eine Sichtkontrolle, eine Überprüfung der Detektoren, eine äußere Reinigung der Produkte, einen Austausch defekter Teile, die nicht auf äußere Beschädigungen zurückzuführen sind und einen Austausch der Batterien. Bei mehr als 30 Alarmauslösungen pro ganzes Jahr ab Bestelldatum wird der Dienstanbieter jedoch nicht den Ersatz defekter Teile, Batterien und der damit verbundenen Arbeitskräfte garantieren. In diesem Fall werden dem Kunden die defekten Teile, Batterien und der Eingriff in Rechnung gestellt.


Insbesondere Folgendes ist in der Miete nicht enthalten:

  • Die Kosten für einen möglichen Repeater. Wenn die Konfiguration des Hauses Störungen beim Empfang von Funksignalen der Anlage verursacht, wird Ihnen empfohlen, sich mit einem Verstärker für das Alarmsignal auszustatten. Wenn nämlich die Melder und andere Komponenten zu weit von der Zentrale entfernt sind, können wir einen einwandfreien Betrieb Ihres Systems nicht garantieren. Mit diesem Gerät können Sie das Funksignal zwischen den verschiedenen Elementen eines Funkalarms wiederholen und verstärken.

  • Das Vorbeikommen eines Technikers nach der Lieferung für weitere Erklärungen zur Bedienung des Systems,

  • Kosten im Zusammenhang mit dem Anschluss oder dem Abschließen von Abonnements, die für den Betrieb der Produkte erforderlich sind. Die Zentrale erfordert eine stabile Ethernet- (kabelgebundene) oder Wi-Fi-Verbindung. Wenn dies nicht der Fall ist, ist ein mobiles Daten-Abonnement über eine 4G SIM-Karte erforderlich. Wir empfehlen auch die Verwendung einer 4G SIM-Karte, um eine sicherere und eine vom Stromnetz unabhängige Verbindung zu haben,

  • Reparaturkosten, die dem Provider nicht anrechenbar sind.

Die Miete ist gemäß den Angaben des Kunden bei der Online-Konfiguration auf der Website galarm.lu zu zahlen. Die Zahlung der Miete erfolgt monatlich online per Kreditkarte. Der Dienstleister kann auf Wunsch des Kunden die SEPA-Lastschrift autorisieren.

 

3. Rechnungsstellung

Der Dienstanbieter stellt eine monatliche Rechnung aus, die der Kunde über das Portal my.genista.lu einsehen, ausdrucken oder speichern kann.

 

4. Senden des Vertrags an den Kunden

Dieser Vertrag wird dem Kunden an die E-Mail-Adresse geschickt, die er bei Vertragsabschluss angegeben hat.

 

5. Rücktrittsrecht

Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, das 14 Kalendertage beträgt. Wenn der letzte Tag ein arbeitsfreier Tag ist, wird die Widerrufsfrist auf den nächsten Arbeitstag verlängert. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

6. Anspruch des Kunden

Alle Beschwerden des Kunden sollten wie folgt an den Dienstanbieter gerichtet werden:

Genista S.à r.l.

1, Op de Leemen | L-5846 Fentange | Luxemburg

E-Mail: info@gAlarm.lu

Telefon: +352 406 406-1

 

7. Nutzungsbedingungen

10.1 Auswahl der Produkte
Der Kunde hat das Recht, je nach seinen Bedürfnissen die verschiedenen Mengen der Produkte zu erhöhen. Die Produkte und Mieten werden entsprechend angepasst.

10.2 Eigentumsrechte an Produkten / Risikotransfer
Die Produkte sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Dienstanbieters. Es wird von den Parteien akzeptiert, dass die Produkte niemals eine Immobilie nach Bestimmung (immeuble par destination) werden können und in das Eigentum des Kunden oder des Eigentümers der Immobilie übergehen können. Das Verleihen oder Untervermieten der Produkte ist streng verboten.
Da der Kunde oder der Eigentümer der Immobilie die Produkte verwahrt, übernimmt er auch ausschließlich die mit den Produkten verbundenen Risiken.

10.3 Installation, Verwendung und Wartung der Produkte

  1. Zeit und Datum der Installation der Produkte
    Die Produkte werden zu dem von den Parteien vereinbarten Termin geliefert und installiert.
    Abhängig von der Verfügbarkeit der Parteien und der Produkte und mit Ausnahme der kollektiven Feiertage des Gebäudes wird der Dienstanbieter so weit wie möglich versuchen, die Produkte innerhalb von 7 Werktagen nach dem Datum der Bestellung und Zahlung der ersten Miete zu installieren.

Voraussetzung für diese indikative Installationszeit für die Produkte ist auch:

· Die Flexibilität des Kunden was mögliche Termine angeht,

· Dass das Grundstück, auf dem die Produkte installiert werden, für den Dienstanbieter zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr frei zugänglich ist,

· Dass die Installation der Produkte ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann,

· Dass es keine Tatsache gibt, dass der Dienstanbieter, unabhängig vom Anbieter, die Installation der Produkte verhindert hat,

· Das Ausbleiben von höherer Gewalt oder einen unvorhersehbaren Ereignis.

Der indikative Zeitraum verlängert sich automatisch um einen Zeitraum von Arbeitstagen, in dem die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
Eine Verspätung seitens des Dienstanbieters führt nicht zu einer Entschädigung seitens des Kunden.
Die Produkte werden entsprechend den Wünschen des Kunden, den Ratschlägen des Dienstleistungsanbieters, den Empfehlungen des Herstellers und entsprechend ihrer praktischen Nützlichkeit installiert. Der Standort der Produkte wird sorgfältig ausgewählt, damit sie keinen Schaden erleiden.
Am Ende der Installation stellt der Dienstanbieter dem Kunden die für die Nutzung des Alarmsystems erforderlichen Informationen zur Verfügung, und es wird ein Arbeits-/Installationsblatt zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter unterzeichnet.
Es ist dem Kunden untersagt, die Produkte zu verschieben oder zu berühren, nachdem sie installiert und konfiguriert worden sind.

  1. Verwendung der Produkte
    Der Kunde ist allein verantwortlich für das Sicherheitsniveau des Eigentums, die Auswahl der Produkte und die Aktivierung oder nicht der Produkte.
    Im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden, sie stets in gutem Betriebszustand zu halten und die Wirksamkeit der Produkte nicht zu beeinträchtigen.

  2. Jährliche Wartung der Produkte
    Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Kunde, die Produkte ausschließlich vom Dienstanbieter mindestens und einmal alle zwölf Monate warten zu lassen.
    Sollte der Kunde die Produkte von einem Dritten warten oder reparieren lassen und/oder einen Zeitraum von zwölf Monaten für die nächste Wartung der Produkte überschreiten, gehen alle Kosten im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion des Systems aufgrund mangelnder Wartung oder Reparaturversuchen durch einen Dritten ausschließlich zu Lasten des Kunden. In solchen Fällen ist der Dienstanbieter von jeglicher Haftung für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft befreit.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, den Dienstleister nur im Notfall eingreifen zu lassen.
Am Ende jeder Intervention zu den Produkten wird ein Arbeitsblatt von den Parteien unterzeichnet.

Der Kunde verpflichtet sich auch, den Dienstanbieter in den folgenden Fällen unverzüglich per Brief oder E-Mail zu informieren:

  • Schädigung aller oder eines Teils der Produkte,

  • Bruch oder Verlust aller oder eines Teils der Produkte.

 

8. Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf den DMPP

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft 2016/679 in Bezug auf Dritte im Zusammenhang mit den Produkten.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der in der Gemeinschaftsverordnung 2016/679 festgelegten Grundsätze.
Er stellt insbesondere sicher, dass er Dritte über die Verwendung seiner persönlichen Daten und insbesondere der von den Kameras aufgenommenen Bilder informiert.
Übermittelt der Kunde die Bilder an ein Fernüberwachungszentrum, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass auch dieses Zentrum die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten einhält.

 

9. Datum des Inkrafttretens und Dauer des Vertrags

Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Bestellung des Kunden, die auf der Website my.genista.lu bestätigt und bezahlt wurde, in Kraft.
Der Vertrag wird ab dem Datum der Bestellung des Kunden, die auf der Website my.genista.lu bestätigt und bezahlt wurde, für einen festen Zeitraum von drei Jahren geschlossen, der durch stillschweigende Vereinbarung ein oder mehrere Male von Jahr zu Jahr verlängert wird, sofern er nicht von einer der Parteien 90 (neunzig) Kalendertage vor seinem Ablauf per Einschreiben gekündigt wird (es gilt das Datum des Poststempels).

 

10. Verspätete Zahlung

Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Dienstleister das Recht darauf:

  • den Vertrag automatisch mit sofortiger Wirkung, dreißig Tage nach einer Zahlungsaufforderung, die nicht bezahlt wurde, zu kündigen.

und

  • im Falle eines Verbraucherkunden im Sinne von Artikel L-010-1 Absatz 1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 des abgeänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen verlangen

oder

  • im Falle eines Geschäfts mit einem gewerblichen, beruflichen oder öffentlichen Kunden automatisch Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 1 des abgeänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum fordern.

 

11. Beendigung des Vertrags

Das Kündigungsschreiben des Dienstleisters an den Kunden ist per Einschreiben an die in Punkt 1 des Vertrags angegebene Adresse des Kunden zu senden.
Der Kunde muss im Kündigungsschreiben die Vertragsnummer, das Datum der Bestellung und den/die Gründ(e) für die Kündigung angeben.
Bei Vertragsende müssen die Produkte in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, abzüglich der normalen Abnutzung und des normalen Verschleißes. Der Dienstleister haftet nicht für Schrammen, Löcher,… welche beim Abbau der Produkte an den ehemaligen Befestigungsstellen bleiben.
Wird der Vertrag vom Kunden am Ende des ersten Dreijahreszeitraums und vor Ablauf von 5 Jahren gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstanbieter eine Pauschalgebühr für die Deinstallation der Ausrüstung in Höhe von 240 EUR einschließlich Mehrwertsteuer zu zahlen. Dieser Pauschalpreis unterliegt dem Preisindex (Basisindex: 834,76).

Jede Verschlechterung der Produkte, die über die normale Alterung hinausgeht, wird auf einem Arbeitsblatt vermerkt und geht ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, am Ende des Vertrages mit dem Dienstleister einen Termin für die Entfernung der Produkte zu vereinbaren.
Die Parteien haben jeweils das Recht, den Vertrag aus schwerwiegenden Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar dreißig Tage nach einer förmlichen Aufforderung per Einschreiben zur Einhaltung der Vertragsbedingungen, die erfolglos geblieben ist.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages vor Ablauf der anfänglichen Frist von drei Jahren, durch den Kunden oder durch den Dienstleister wegen Zahlungsverzugs oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, verpflichtet sich der Kunde, an den Dienstleister eine pauschale Vertragsstrafe zu zahlen. Letztere ist die Summe der noch zu zahlenden Restmieten, zwischen dem Bestelldatum und dem Ende des Vertrages (N+3).

 

12. Garantie

Es gilt die gesetzliche Garantie für Mietverträge.
Im Falle einer Nutzung, die nicht den Vorschriften des Herstellers und den Ratschlägen des Dienstleistungsanbieters entspricht, werden dem Kunden die nötigen Kosten in Rechnung gestellt, die mit den Produkten und den Interventionen des Dienstleistungsanbieters zusammenhängen.

 

13. Verantwortlichkeiten

Der Dienstanbieter ist nicht verantwortlich:

  • Im Falle eines Einbruchs in die Immobilie

  • Im Falle einer Fehlfunktion der Produkte

  • Im Falle einer Übertragungsfehlfunktion aus welchem Grund auch immer

  • Im Falle der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden

  • Im Falle eines Eingriffs eines Dritten in die Produkte

  • Im Falle höherer Gewalt oder eines anderen Ereignisses, auch außerhalb höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses, das der Dienstanbieter vernünftigerweise nicht vermeiden konnte

  • Für den Empfang der Elemente

  • Im Falle von Schäden, die mit der Befestigung und Deinstallation der Komponenten an der Wand oder anderen Trägern (Löcher, unlösbare Rückstände usw.) zusammenhängen, im Falle eines Widerrufs und Rücktritts oder einer vom Kunden formulierten Kündigung des Vertrages.

Im Allgemeinen kann der Dienstanbieter nur für grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.
In jedem Fall ist die Haftung des Dienstleistungsanbieters auf einen Betrag beschränkt, der das Fünffache des Betrags aller vom Kunden auf der Grundlage dieses Vertrags gezahlten Mieten ohne Mehrwertsteuer nicht überschreitet.

 

14. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Annahme dieses Vertrags verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen (falls vorhanden).

 

15. Pläne und Dokumente

Alle vom Dienstanbieter erstellten Pläne und Dokumente sind das ausschließliche Eigentum des Dienstanbieters.

 

16. Vergabe von Unteraufträgen

Der Dienstleistungsanbieter ist berechtigt, alle oder einen Teil seiner Dienstleistungen an andere Unternehmen zu vergeben.

 

17. RGPD

Der Kunde ermächtigt den Dienstanbieter zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten, die für die ordnungsgemäße Ausführung dieses Vertrags notwendig oder nützlich sind. Die RGPD-Richtlinie des Dienstanbieters kann auf der internen Website des Dienstanbieters www.genista.lu\rgpd eingesehen werden.

 

18. Vertragsänderung

Jede Änderung des Vertrages bedarf einer schriftlichen Ergänzung in derselben Form wie der ursprüngliche Vertragsabschluss und muss von den Parteien akzeptiert werden.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem luxemburgischen Recht.
Nur die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg sind für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig.

 

Kundendienst

Heiz-, Klima- und Sanitärtechnik

+352 406 406 406

08:00–12:00 Uhr & 13:00–17:00 Uhr

 

NOTDIENST :

Sommer (1. Mai bis 30. September): 17:00 - 20:00 Uhr

Winter (1. Oktober bis 30. April): 17:00 - 22:00 Uhr

Sicherheitssysteme, Elektroinstallationen

+352 406 406 480

08:00 –12:00 Uhr & 13:00–17:00 Uhr